ARAG Experten geben Finanztipps für den Start ins Uni-Leben
Bald beginnt für viele das erste Semester und die meisten Studienanfänger stehen damit auch zum ersten Mal finanziell auf eigenen Füßen. Eine aufregende Zeit und Grund zur Freude, wäre da nicht das leidige Thema Geld. ARAG Experten haben wertvolle Ratschläge, wie die Kasse aufgebessert und wo eingespart werden kann.
Miete und Nebenkosten, Nahrungsmittel, eventuell Studiengebühren samt Büchern und Unterlagen, Fahrtkosten, Handykosten und Internetgebühren – die Positionen im Budgetplan sind zahlreich. Und ein bisschen Geld für Sport und Spaß sollte definitiv auch noch übrig sein. Der erste Schritt, um gut zurechtzukommen, ist, sich selbst einen realistischen Überblick über notwendige Ausgaben zu verschaffen. Laut ARAG Experten geht das sogar per Haushalts-App, die auf einfache Weise geführt und aktuell gehalten werden kann. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden, die leicht passieren, wenn man seinen Kontostand nur im Kopf überschlägt.
Der Staat bietet verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung an, teilweise abhängig vom Einkommen der Eltern. Weitestgehend bekannt ist die Sozialleistung Bafög, das zwar prinzipiell als Darlehen gilt, aber nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss. Die mögliche Höhe wird individuell nach Lebenssituation und den finanziellen Mitteln von den Eltern berechnet; aktueller Höchstbetrag sind 934 Euro. Wer kein Anrecht auf diese staatliche Förderung hat, kann unter Umständen Wohngeld beantragen. ARAG Experten raten dazu, sich bei der jeweiligen Wohngeldstelle der zuständigen Gemeinde-, Kreis-, Stadt- oder Amtsverwaltung zu erkundigen. Und auch Kindergeld wird weitergezahlt, solange der Student unter 25 Jahre alt ist und zum ersten Mal studiert. Diese Leistung erfolgt allerdings nicht weiterhin automatisch, sondern erfordert einen gesonderten Kindergeldantrag.
Bereits ausgegebenes Geld lässt sich teilweise über die Steuererklärung wieder zurückholen. Prinzipiell ist sie für Studenten freiwillig, macht aber durchaus Sinn, um diverse Ausgaben abzusetzen. ARAG Experten nennen in diesem Zusammenhang unter anderem Posten wie Fahrtkosten zur Uni oder sonstige Lernstätten, Fachliteratur und sonstige Lernmittel, Handy- und Internetkosten, Abschreibung von Computern samt Zubehör sowie möglicherweise Studiengebühren oder Studienkredite. Und auch die Eltern „verdienen“ am studierenden Kind, denn sie können den Kinderfreibetrag oder sogar zusätzlich den Ausbildungsfreibetrag geltend machen, der greift, wenn Tochter oder Sohn fürs Studium ausgezogen sind. Ein wichtiger Hinweis der ARAG Experten: Die Unterkunft in der Unistadt muss als Erstwohnsitz angemeldet sein, sonst kann unter Umständen Zweitwohnsitzsteuer anfallen. Das eigene Zimmer, das eventuell bei den Eltern weiterhin zusätzlich zur Verfügung steht, spielt bei der Steuer keine Rolle und führt nicht zu etwaigem Nachteil.
Die Kranken- und Pflegeversicherung sind die einzigen Pflichtversicherungen für Studenten. Den Nachweis einer Versicherung müssen Studenten bereits beim Einschreiben an einer Hochschule vorlegen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass man bis zum vollendeten 25. Lebensjahr über einen Elternteil gesetzlich familienversichert sein kann und dann keine Beiträge zahlen muss.
Während des Studiums sind Studenten über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Damit sind Wege zur und von der Hochschule sowie meistens auch offizielle Angebote des Hochschulsports abgesichert. Aktivitäten in der Freizeit sind hingegen nicht abgedeckt. Wer nebenbei jobbt, ist über den Arbeitgeber unfallversichert.
Darüber hinaus raten die ARAG Experten zu einer privaten Haftpflichtversicherung, einer Hausrat- und gegebenenfalls einer Fahrradversicherung. Wer viel reist, sollte zudem über eine Auslandskranken-, Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung nachdenken. Tipp der ARAG Experten: Viele Versicherungen bieten günstige Studententarife an.
Der Status als Student führt typischerweise zu vielen Ermäßigungen. Entscheidend hierfür ist das Vorweisen des Studentenausweises, den jeder Studierende nach der Immatrikulation per Post erhält und der inzwischen als Chipkarte ausgestellt wird. Er berechtigt zum Beispiel zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag, zu günstigerer Software, ermäßigter Bahncard, kostenlosem Girokonto, gesonderten Handytarifen, aber auch zu vielen Vergünstigungen im Freizeitbereich. So haben unter anderem Museen, Theater, Schwimmbäder und viele weitere Sportstätten sowie auch Reiseveranstalter Studententarife gelistet.
Damit nicht genug, spielen seit einigen Jahren auch einige Markenartikler mit: So muss z. B auf den Adidas- oder Nike-Sneaker, die RayBan-Brille, den Amazon Prime- oder Spotify-Zugang sowie Samsung- oder Apple-Produkte auch während des Studiums nicht zwangsläufig verzichtet werden, auch hier gibt es manchmal Studi-Rabatte. Tipp der ARAG Experten: Wer solche Vorzüge auch außerhalb Deutschlands nutzen möchte, sollte den internationalen Studentenausweis ISIC beantragen. Er ist das einzige weltweit anerkannte Dokument für Studenten.
Laut Bundesregierung haben 75 Prozent der Antragsberechtigten ihr Geld bereits erhalten: Wer noch keinen Antrag auf die Energiepreispauschale von 200 Euro gestellt hat, kann den Antrag noch bis zum 30. September 2023 online stellen.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
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