Oftmals hören Studierende an der Universität den Begriff des Werkstudenten. Doch was genau ist ein Werkstudent und was unterscheidet diesen von den herkömmlichen Studenten und Kommilitonen? Bei Werkstudenten handelt es sich um reguläre Studenten, die jedoch neben ihrem Studium mehr als geringfügig beschäftigt sind. Dies ist vor allem für die Krankenkassen von besonderer Relevanz, denn sofern ein Student neben seinem Vollzeitstudium eine mehr als geringfügige Nebentätigkeit ausführt, so tritt keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Krankenkasse ein. Dies gilt jedoch nur, wenn die überwiegende Zeit für das Studium benötigt wird. In diesem Fall ist vor Antritt der Tätigkeit ein spezieller Werkstudentenvertrag auszufüllen. Dieser wird in der Regel vom Arbeitgeber gestellt. Ein Muster-Vertrag für Werkstudenten ist hierbei ganz einfach im Internet zu finden und kann kostenlos heruntergeladen werden.
Wieviel Stunden darf man als Werkstudent arbeiten?
Bei der Stundenreglementierung sind maximal 20 pro Woche festgelegt. Ergo können auch nicht mehrere Nebenjobs kombiniert werden, um die maximale Stundenanzahl zu umgehen. Ein Werkstudent darf per se in Regelmäßigkeit somit 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Hier greift nämlich die Bedingung, dass bei einem Werkstudenten das Studium die meiste Zeit in Anspruch nehmen muss. Nur so profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom Vertrag eines Werkstudenten. Bei der Berufssuche sind dem Studenten jedoch keine Grenzen gesetzt. Das Arbeitsentgelt ist nämlich für den Arbeitsvertrag in der Höhe unerheblich. Lediglich die Stunden sind laut Gesetz limitiert. So können sich bestimmte Berufszweige für die Studierenden wahrlich lohnen.
Besondere Regelungen bei einem Werkstudenten
Die Stundenzahl ist bei Werkstudenten auf maximal 20 festgelegt. Jedoch gibt es hierbei auch Ausnahmeregelungen. So kann bei einem Arbeitnehmer auch die sogenannte 26-Wochen-Regelung greifen. Dies umfasst Arbeitszeiten abends, nachts sowie in der vorlesungsfreien Zeit. Ergo dürfen Studenten insgesamt 26 Wochen den Regelsatz überschreiten. Dies ist vor allem aufgrund der vorlesungsfreien Zeit gesetzlich geregelt. Somit ist es Studenten gestattet mehr als 20 Wochenstunden zu arbeiten, sofern dies in der vorlesungsfreien Zeit geschiegt und 26 Wochen im gesamten Jahr nicht überschreitet. Viele Studenten sind teilweise komplett auf die Zeit zwischen den Semestern fokussiert, sofern keine wichtigen Klausuren oder Prüfungen anstehen. Gerade der Sommer bietet mit Events viele Möglichkeiten gleich viele Stunden in kürzester Zeit abzureißen.