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Startseite » Wuppertal » Ferienhaus in Frankreich vermieten – RA Schwarzkopf warnt vor rechtlichen und steuerlichen Risiken

Ferienhaus in Frankreich vermieten – RA Schwarzkopf warnt vor rechtlichen und steuerlichen Risiken

7. Oktober 2025
in Wuppertal
Reading Time: 2Minuten Lesezeit
Ferienhaus in Frankreich vermieten – RA Schwarzkopf warnt vor rechtlichen und steuerlichen Risiken
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(openPR) Die Vermietung eines Ferienhauses in Frankreich über Airbnb oder ähnliche Plattformen ist beliebt – birgt aber steuerliche und rechtliche Risiken. Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf aus Hamburg erklärt, worauf Eigentümer achten sollten.

Frankreich hat die Kurzzeitvermietung über Onlineplattformen streng reguliert. In Städten wie Paris, Nizza, Bordeaux oder Lyon gelten klare Beschränkungen: Wer eine Wohnung oder ein Haus, das nicht als Hauptwohnsitz dient, über Airbnb vermietet, benötigt häufig eine kommunale Genehmigung. In Paris darf eine Wohnung ohne Sondergenehmigung nur bis zu 120 Tage im Jahr vermietet werden.

Verstöße können Bußgelder bis zu 50.000 Euro pro Objekt nach sich ziehen. Airbnb ist zudem verpflichtet, Vermietungsdaten an die Behörden weiterzugeben, sodass unerlaubte Vermietungen rasch aufgedeckt werden können.

Mieteinnahmen aus französischen Immobilien sind in Frankreich steuerpflichtig – auch für deutsche Eigentümer. Die Vermietung über Airbnb gilt als Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit („location meublée non professionnelle“) oder – bei größerem Umfang – als professionelle Tätigkeit.

Französische Einkommensteuer auf die erzielten MietenSozialabgaben („prélèvements sociaux“) von derzeit rund 17,2 %Pflicht zur Steuerregistrierung und Einkommensmeldung in Frankreich

Auch in Deutschland müssen diese Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Frankreich verhindert doppelte Steuerzahlungen, setzt aber korrekte steuerliche Erklärung voraus.

„Viele Eigentümer glauben, dass sie durch Airbnb automatisch alle Pflichten erfüllen – das Gegenteil ist der Fall. Ohne steuerliche Registrierung drohen empfindliche Nachzahlungen“, so Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf.

Miet- und Buchungsbedingungen müssen nach französischem Recht gestaltet werden.Eine Haftpflichtversicherung für Vermieter (responsabilité civile) ist dringend zu empfehlen.Die **Abführung der Kurtaxe („taxe de séjour“) ** ist in vielen Gemeinden verpflichtend.

Unwissenheit schützt hier nicht: Wer ohne Genehmigung oder unvollständige Versicherungsdeckung vermietet, kann rechtlich und finanziell haftbar gemacht werden.

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf verfügt über umfassende internationale Erfahrung. Seine Hamburger Kanzlei berät Mandanten zu grenzüberschreitenden Rechts- und Steuerfragen, insbesondere im Bereich Immobilien und Ferienhausvermietung in Frankreich.

Steuerliche Registrierung und Meldung in FrankreichPrüfung von Airbnb-Vermietungen auf ZulässigkeitGestaltung rechtssicherer MietverträgeDoppelbesteuerungsabkommen Deutschland–FrankreichKommunikation mit französischen Steuerbehörden

„Mit frühzeitiger Beratung lassen sich viele Probleme vermeiden. Wer rechtzeitig handelt, kann sein Ferienhaus nicht nur erfolgreich, sondern auch rechtssicher vermieten,“ so Schwarzkopf.

Henning Schwarzkopf ist deutscher Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Hamburg und in Südfrankreich. Nach seinem Studium in Deutschland und den USA arbeitete er international – unter anderem in Frankreich, Hongkong, Singapur und Südostasien. Seine Schwerpunkte liegen in der internationalen Rechtsberatung, insbesondere im Immobilien-, Steuer- und Vertragsrecht.

Er unterstützt Privatpersonen und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Investitionen, Immobilientransaktionen und Vermietungsmodellen – stets in enger Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern vor Ort.

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