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Startseite » Gelsenkirchen » Waschbärprojekt in Kassel muss pausieren- Druck des Jagdverbands auf Politik in Hessen

Waschbärprojekt in Kassel muss pausieren- Druck des Jagdverbands auf Politik in Hessen

20. August 2025
in Gelsenkirchen
Reading Time: 3Minuten Lesezeit
Waschbärprojekt in Kassel muss pausieren- Druck des Jagdverbands auf Politik in Hessen
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(openPR) Frankfurt, 19.08.2025; Wie die Stadt Kassel und das RP Kassel in seinen Pressemitteilungen vom 19.08.2025 mitteilte, muss das Waschbär-Sterilisations-Projekt des Bundesverbands der Wildtierhilfen (BVW) in Kassel pausieren. Grund hierfür ist ein jüngst nach Start des Projektes ergangener Erlass der Landesregierung vom 13.08.2025. Dieser Erlass veränderte die Zuständigkeit des bereits laufenden Projekts (von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Kassel zur Oberen Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Kassel) ohne dass die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Kassel darüber vorab in Kenntnis gesetzt wurde.

Vera Heck, Geschäftsführerin BVW: „Wir bedauern es sehr, dass das Projekt jetzt auf Weisung des RP Kassel pausieren muss. Wir haben im Mai d.J. das Projekt-Konzept den Dezernaten im RP Kassel vorgestellt. Ausnahmslos wurde das Projekt befürwortet, gleichzeitig wurde aber auch auf die Amts-Zuständigkeit der Stadt Kassel hingewiesen. Von den Ämtern der Stadt Kassel liegen uns alle Genehmigungen vor, sodass wir gemeinsam mit der Stadt das Projekt am 07.08.2025 der Öffentlichkeit vorstellen konnten. Die Stadt Kassel und wir arbeiten gemeinsam an der Wiederaufnahme des Projekts.“

Die Entscheidung, ob das Projekt weitergeführt wird, ist offiziell noch nicht getroffen. Eine Stellungnahme und eine erneute Projektbeschreibung wurde der Oberen Naturschutzbehörde am 18.08.2025 vom BVW fristgerecht eingereicht.

Die Umsetzung eines biologischen Managements von „bereits weit verbreiteten invasiven Arten“ ist in der EU-Verordnung der invasiven Arten unter Artikel 19 explizit festgeschrieben.

„Die Managementmaßnahmen umfassen tödliche oder nicht tödliche physikalische, chemische oder biologische Maßnahmen zur Beseitigung, Populationskontrolle oder Eindämmung einer Population einer invasiven gebietsfremden Art.“ Punkt 2 Artikel 19 (Quelle 1)

In Italien werden bereits seit über 10 Jahren Nutrias, ebenfalls eine invasive Art, erfolgreich auf Grundlage des Artikels 19 sterilisiert. Es ist somit keine neue Methode, um invasive Arten zu minimieren. Auch die Bedingungen für die Wiederaussetzung von Tieren ist seitens der EU geregelt.

Die Sterilisation von Säugetieren ist eine erprobte Methode, um Populationen, beispielsweise von Streunerkatzen, Straßenhunden oder eben Nutrias, zu senken. Infolgedessen ist die Sterilisation kein Tierversuch, da das Resultat des Eingriffs, also das Erreichen einer Fortpflanzungsunfähigkeit, bekannt ist. Daher ist der biologische Eingriff, ebenso wie auch die Jagd, ein anerkanntes und erprobtes Management zur Regulierung von Populationen und in der EU-Verordnung explizit genannt. Es handelt sich demnach nicht um eine Studie, sondern um eine Managementmaßnahme nach EU-Recht. Alle Behörden haben dies im Vorfeld in diesem Sinne beurteilt. Da eine konkrete Regelung im Tierschutzgesetz für die Anbringung von Ohrmarken fehlt, ist davon auszugehen, dass die Kennzeichnung von Wildtieren zur Identifizierung keinen Tierversuch im rechtlichen Sinne darstellt.

Vera Heck: „In den vergangenen Wochen hatten wir sehr gute Gespräche mit vielen Jägern, die unserem Vorhaben positiv gegenüberstehen, da ihnen bewusst ist, dass die reine Bejagung der Waschbären keine Lösung bringen wird. Wir bedauern daher sehr, dass der Landesjagdverband versucht, das Projekt durch nicht haltbare Thesen zu diskreditieren, statt sich offen -neben der Jagd- für weitere Möglichkeiten der Bestandskontrolle zu zeigen. Unsere Ziele sind schließlich identisch“.

In seiner aktuellen Pressemitteilung verweist der Landesjagdverband, auf die „neue“ Studie der Goethe-Universität Frankfurt. Diese Studie ist bereits zwei Jahre alt und wurde von diversen Landesjagdverbänden sowie einem Jagdausstatter unterstützt. In der Fachwelt ist sie mehr als umstritten. (Quelle 3).

„Wir hoffen, dass die Entscheider sich nicht von dem Druck einzelner Interessensgruppen beeinflussen lassen. Wir handeln nach EU-Recht und möchten den vielen Kassler Bürgern, die uns „ihre“ Wachbären gemeldet haben, eine tierschutzkonforme Umsetzung der Waschbärreduzierung ermöglichen. Wir hoffen, das Projekt für die kommenden drei Jahre schnell wieder aufnehmen zu können. Die Ergebnisse der Managementmaßnahme werden allen Interessengruppen zur eigenen Analyse zur Verfügung gestellt. Wenn die Sterilisation so erfolglos ist, wie von Interessengruppen behauptet, dann können sie entspannt das Ergebnis abwarten. Denn sollte es keine positiven Effekte geben, wäre das Thema „Biologische Populationskontrolle von Waschbären“ vom Tisch.“, so Vera Heck. Da die Kosten des Sterilisationsprojektes vom BVW getragen werden, entstehen dem Steuerzahler keine Kosten.

Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

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