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Startseite » Essen » Leben nach dem Tod – digital unsterblich?

Leben nach dem Tod – digital unsterblich?

10. Februar 2025
in Essen
Reading Time: 2Minuten Lesezeit
Leben nach dem Tod – digital unsterblich?
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(openPR) Viele Menschen möchten etwas hinterlassen, das ihren eigenen Tod überdauert. Viele Hinterbliebene wünschen sich die Möglichkeit, nochmal mit einem verstorbenen Menschen zu sprechen. Digitale Nachahmungen von verstorbenen Personen versprechen die Erfüllung solcher Sehnsüchte. Beispiele reichen von der Stimme der verstorbenen Oma, die Hörbücher spricht, über Chatbots, die schriftliche Kommunikation mit einer verstorbenen Person simulieren, bis zu digitalen Avataren, die auch das Aussehen und die Gestik einer Person nachahmen. Jüngste Entwicklungen im Bereich der KI, aber auch virtueller Welten lassen erwarten, dass Avatare Verstorbener künftig deutlich realistischer erscheinen, sowohl äußerlich (Stimme, Gestik) als auch im Verhalten. Neue digitale Technologien erlauben zudem immer realistischere Interaktionen zwischen Menschen und Avataren.

Hieraus ergeben sich viele ungeklärte kulturelle, rechtliche und technische Fragen: Wie lassen sich Avatare mit Pietät und Trauer verbinden? Wie lassen sich die Rechte von Verstorbenen wahren und Angriffs- und Missbrauchsmöglichkeiten verhindern? Diesen und anderen Fragen sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Informatik und der Rechtswissenschaften am Fraunhofer SIT sowie des Internationalen Zentrums für Ethik in den Wissenschaften IZEW der Universität Tübingen nachgegangen und haben erstmals einen systematischen Überblick über das digitale Weiterleben erstellt. Ihre Forschungsergebnisse haben sie in der Studie „Edilife – Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens“ veröffentlicht.

Zunächst analysierten die Forschenden den Wandel der Sterbe-, Trauer- und Bestattungskultur bis zur Entstehung der Digital Afterlife Industry und (pop-)kultureller Vorstellungen. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den aktuellen technischen Möglichkeiten, digitale menschliche Abbilder zu erzeugen, sowie mit Schutz und Sicherheit persönlicher Daten, die zur Erstellung eines Avatars nötig sind. Schließlich befasst sich der dritte Teil der Studie mit der rechtlichen Sicht auf das digitale Weiterleben, mit Pflichten von Dienstanbietern, der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie möglichen persönlichkeitsrechtlichen Bedrohungen.

Die Studie schließt mit Leitgedanken und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Avataren des digitalen Weiterlebens: trauernde Personen, die Dienste für das digitale Weiterleben nutzen, sollten einen besonderen rechtlichen Schutz erhalten, um sie in ihrer emotionalen Ausnahmesituation vor Missbrauch und Ausnutzung zu bewahren; für kommerzielle Anbieter sollten Transparenz- und Erklärungspflichten eingeführt werden, speziell in Bezug auf die Datenverarbeitung zur Erstellung eines digitalen Avatars. Die Forschenden raten auch dazu, Avatare als solche zu kennzeichnen und in ihren Handlungsspielräumen zu begrenzen. Mit der Studie möchten die Forschenden dazu beitragen, dass „Weichen für eine gelingende Umsetzung neuer digitaler Praktiken im Kontext von Tod und Erinnern“ gestellt werden, heißt es im Text.

Die Studie entstand im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojekts „Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens“ (Edilife) unter Leitung des Internationalen Zentrums für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) der Universität Tübingen und Beteiligung des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT. Ziel des Projekts war es, die Chancen und Herausforderungen kommender gesellschaftlicher und technologischer Entwicklungen zu analysieren, zu bewerten und zu antizipieren.

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