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Startseite » Bochum » Ergebnisse des 104. Deutschen Juristen-Fakultätstags in Saarbrücken

Ergebnisse des 104. Deutschen Juristen-Fakultätstags in Saarbrücken

10. Juli 2025
in Bochum
Reading Time: 2Minuten Lesezeit
Ergebnisse des 104. Deutschen Juristen-Fakultätstags in Saarbrücken
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(openPR) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschäftigten sich mit zentralen Herausforderungen der juristischen Ausbildung. Im Fokus standen insbesondere Fragen des methodischen und didaktischen Umgangs mit künstlicher Intelligenz, der Beteiligung von Hochschullehrenden an der Ersten Juristischen Prüfung sowie der Transparenz von Prüfungsanforderungen.

Ein zentrales Thema war erneut der Einfluss generativer KI auf die juristische Ausbildung (Beschluss 2025/I). Der DJFT betont, dass KI-Kompetenz künftig eine Schlüsselqualifikation ist, die bereits frühzeitig im Studium vermittelt werden muss. Dafür seien neue Lehr- und Prüfungsformate notwendig, deren Einführung durch gezielte Mittelzuweisungen unterstützt werden müsse. Gleichzeitig bekräftigte der DJFT seinen Appell, besonders manipulationsanfällige Prüfungsformen zu überprüfen und gegebenenfalls durch Präsenzformate zu ersetzen.

Anknüpfend an den Diskurs der Arbeitsgruppe „Juristin und Jurist der Zukunft“ empfahl der DJFT, die Methodenkompetenz und das Systemdenken im gesamten Studium zu stärken (Beschluss 2025/II). Das juristische Handwerkszeug sei die Grundlage für eigenständige Problemlösungen – auch im Umgang mit neuen technologischen Herausforderungen – und trage entscheidend zur Überwindung von Prüfungsängsten bei. Ein weiterer Rückbau der Grundlagenfächer sei vor diesem Hintergrund klar abzulehnen.

In einem weiteren Beschluss fordert der DJFT mehr Transparenz der Anforderungen in der Ersten Juristischen Prüfung (Beschluss 2025/III). So sollen rechtswissenschaftliche Fakultäten spätestens ein Jahr nach dem Klausurtermin Zugang zu Examensklausuren und Lösungshinweisen erhalten, um ihre Studierenden zielgerichtet vorbereiten zu können. Eine Plattform zur Veröffentlichung solcher Materialien, angereichert um häufige Fehler und beispielhafte Bewertungen, könnte zusätzlich zur Stärkung der Ausbildung beitragen.

Von hoher Bedeutung bleibt auch die Beteiligung von Professorinnen und Professoren an der staatlichen Pflichtfachprüfung (Beschluss 2025/IV). Der DJFT fordert gemeinsame Leitlinien für eine angemessene Beteiligung und Vergütung durch die Justizministerkonferenz. Die aktive Mitwirkung der Wissenschaft sei essenziell für Qualität und Einheitlichkeit des Examens – und ein Mittel gegen die Prüfungsangst vieler Studierender. Gleichzeitig fordert der DJFT von den Universitäten, der Prüfertätigkeit auch institutionell den gebotenen Stellenwert beizumessen.

Die uneinheitlichen Regelungen der Länder zur Notenverbesserung nach bestandenem Examen und zur Freiversuchsgrenze waren Gegenstand eines weiteren Beschlusses (Beschluss 2025/V). Der DJFT erneuerte seine Forderung nach einer Harmonisierung der Verbesserungsversuche und einer Ausdehnung des Zeitraums für den Freiversuch bis zum neunten Semester – entsprechend der neuen Regelstudienzeit. Dies diene der Gleichbehandlung und einer sinnvollen Studienplanung.

In seinem sechsten Beschluss sprach sich der DJFT gegen Einschränkungen bei der Beschäftigung wissenschaftlichen Personals aus (Beschluss 2025/VI). Die Praxis einiger Länder, nur noch Verträge über mehr als ein Viertel der regulären Arbeitszeit zuzulassen, erschwere die Vereinbarkeit mit Referendariat oder Stipendium und gefährde die wissenschaftliche Nachwuchsförderung. Der Gesetzgeber solle die Befristungsmöglichkeiten im Wissenschaftszeitvertragsgesetz klarstellend anpassen.

wissenschaftliche Ansprechpartner: Florian Friedrichs, Dipl. iur. Leiter der Geschäftsstelle Deutscher Juristen-Fakultätentag Telefon: 0681 / 302 42 89 E-Mail:

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